Photovoltaik-Anlagen: Vergütung sinkt um 1,8 Prozent
Die Bundesnetzagentur hat die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen im Zeitraum vom 1. Mai 2013 bis zum 31. Juli 2013 bekannt gegeben. Die Vergütung für Photovoltaik-Anlagen wird jeweils zum Monatsersten um 1,8 Prozent sinken.
„Der hohe Zubau an Photovoltaik-Anlagen hält an. Im März wurde ein Wert von 290 Megawatt peak erreicht. Die Vergütung des Stroms aus Photovoltaik-Anlagen bemisst sich an einem gesetzlich vorgesehenen Zubaukorridor. Dieser wurde erneut über- schritten, allerdings nicht mehr so deutlich wie bei den letzten Fest- setzungen", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen wird nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) monatlich automatisch um jeweils ein Prozent abgesenkt. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau von Photovoltaik-Anlagen oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen zu einer geringeren Absenkung beziehungsweise Beibehaltung der Vergütung.