Verbraucherzentrale: Angebote von Care Energy sind intransparent
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die unter der Marke Care Energy handelnden Unternehmen wegen unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen und unlauterer Werbung abgemahnt. Care Energy lockt Kunden mit Strompreisen von knapp 20 Cent pro Kilowattstunde. Problematisch dabei: Mit wem Verbraucher tatsächlich einen Vertrag abschließen, ist unklar.
Sowohl auf der Internetseite als auch in der Korrespondenz zwischen Care Energy und den Kunden fehlen laut vzbv konkrete Angaben über den Vertragspartner und den genauen Vertragsinhalt. Das Impressum der Website listet sieben verschiedene Firmen auf, die Auftragsbestätigung nennt zwei Unternehmen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird eine weitere Firma genannt. Immer wieder taucht dabei der Name der mk-group auf. Dennoch können Verbraucher aus diesen Angaben nach Ansicht des vzbv nicht erkennen, mit wem sie einen Vertrag haben.
Im Auftragsformular versteckt sich eine tückische Vollmachtsklausel. Der Verbraucher erteilt der Firma mk-power damit umfangreiche Befugnisse, Verträge in seinem Namen abzuschließen und zu kündigen. Zusätzlich enthalten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Belieferung mit Strom“ aus Sicht des vzbv unter anderem ein unklar formuliertes Preiserhöhungsrecht und einen unbestimmten Liefertermin. Außerdem können die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auch ohne Zustimmung der Kunden an Unternehmen der mk-group sowie an deren nicht genannte regionale Partner übertragen werden.