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Kartellamt: Entscheidung gegen Stw. München?
Das Bundeskartellamt will im Verfahren gegen die Stadtwerke München die Entscheidung "schnell treffen". Gegen die Stadtwerke wurde wegen Verweigerung der Durchleitung geklagt. Das Stromunternehmen LichtBlick- die Zukunft der Energie AG und zwei Töchterunternehmen der Energieversorgung Baden- Württemberg (EnBW) hatten sich an das Bundeskartellamt gewandt.
Die LichtBlick Ag hatte diese Entscheidung erwartet. Der Leiter der Strombeschaffung und -versorgung bei LichtBlick AG sprach in diesem Zusammenhang von einem Meilenstein für den Liberalisierungsprozeß des Strommarktes.
Die Stadtwerke München hatten von den neuen Stromanbietern den Einbau von ca. DM 1000 teuren Zählern bei den Kunden verlangt. Nach LichtBlick verstoße dies eindeutig gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Das Verfahren gegen die Stw. München gilt als ein Musterverfahren. Die Entscheidung des Kartellamtes könnte also die Wettbewerbsposition für die neuen Stromanbieter gegenüber den Stadtwerken in Deutschland voraussichtlich verbessern.
Die LichtBlick Ag hatte diese Entscheidung erwartet. Der Leiter der Strombeschaffung und -versorgung bei LichtBlick AG sprach in diesem Zusammenhang von einem Meilenstein für den Liberalisierungsprozeß des Strommarktes.
Die Stadtwerke München hatten von den neuen Stromanbietern den Einbau von ca. DM 1000 teuren Zählern bei den Kunden verlangt. Nach LichtBlick verstoße dies eindeutig gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Das Verfahren gegen die Stw. München gilt als ein Musterverfahren. Die Entscheidung des Kartellamtes könnte also die Wettbewerbsposition für die neuen Stromanbieter gegenüber den Stadtwerken in Deutschland voraussichtlich verbessern.