Care Energy: Bundesnetzagentur leitet Verfahren ein
Update Juni 2016: Aktuelle Nachrichten zu Care Energy finden Sie hier.
Nachdem der Bundesverband der Verbraucherzentralen den Stromanbieter Care Energy bereits Anfang des Monats wegen unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen und unlauterer Werbung abgemahnt hat, droht dem Unternehmen jetzt das nächste juristische Verfahren. Nach Informationen des „Handelsblatts“ hat die Bundesnetzagentur ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Care Energy eingeleitet.
Gegenstand des Verfahrens soll eine „eigenwillige Rechtsauslegung“ sein, durch die Care Energy versucht, der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage zu entgehen, wie eine Sprecherin der Bundesnetzagentur gegenüber der Zeitung erklärte. Care Energy widerspricht dieser Auffassung: Da das Unternehmen kein Stromanbieter, sondern ein „Energiedienstleister“ beziehungsweise „Contractor“ sei, stehe Care Energy die in Anspruch genommenen Privilegien zu.
Care Energy: Droht Kunden bei Insolvenz Stromsperre?
Für die über 250.000 Kunden von Care Energy droht allerdings viel größere Gefahr aus einem anderen Grund, wie das „Handelsblatt“ weiter berichtet. So stelle ein Rechtsgutachten der Bundesnetzagentur fest, dass aufgrund der Rechtskonstruktion von Care Energy die Grund- oder Ersatzversorgung im Falle einer Insolvenz des Unternehmens vermutlich nicht greifen werde. Die Folge wären Stromsperren für Care Energy-Kunden. Care Energy-Kunden würden im Falle einer Insolvenz also tatsächlich ohne Strom verbleiben.