Gutachten: Ausstieg aus Kohleverstromung ordnungsrechtlich möglich
Wegen der Dauermisere des Europäischen Emissionshandels fordern der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen klimaschädliche Kohlekraftwerke. Ein von beiden Umweltverbänden in Auftrag gegebenes Gutachten belegt, dass es rechtlich möglich wäre, neue Kohlekraftwerke zu verhindern und die Laufzeit bestehender Kohlekraftwerke zu begrenzen.
„Wenn ökonomische Instrumente wie der Europäische Emissionshandel die erhoffte Lenkungs-wirkung verfehlen, stehen dem Gesetzgeber andere ordnungs-rechtliche Wege offen, um den Ausstieg aus der Kohleverstromung und den Ausbau CO2-armer Stromerzeugungs-optionen zu forcieren", sagte die Hamburger Rechtsanwältin und Autorin des Gutachtens Dr. Roda Verheyen. Wie bei der Atomkraft geschehen, könne der Staat den Zubau neuer Kohlekraftwerke sogar verbieten. Die Politik könne auch bestimmte Effizienzkriterien beziehungsweise CO2-Grenzwerte pro erzeugte Kilowattstunde vorgeben, erläuterte Verheyen.
Angesichts neuer Flexibilitätsanforderungen, die konventionelle Kraftwerke inzwischen erfüllen müssten, um die Erzeugungslücken der fluktuierenden erneuerbaren Energien aus Sonne und Wind auszugleichen, sei es auch möglich, entsprechende Standards festzuschreiben. Schließlich könnten der Bund bzw. betroffene Länder auch den Aufschluss neuer Braunkohletagebaue verbieten, um so den Bau neuer klimaschädlicher Braunkohlekraftwerke zu verhindern.