Nachtspeicher-Heizungen: Bundestag hebt Verbot auf
Der Bundestag hat das Verbot von Nachtspeicherheizungen aufgehoben: Nachtspeicherheizungen dürfen auch über das Jahr 2019 hinaus weiter betrieben werden. Der Bundestag hat mit den Stimmen con CDU/CSU und FDP die aus dem Jahr 2009 stammende Regelung der Großen Koalition außer Kraft gesetzt, wonach NAchtspeicherheizungen ab 2020 nicht mehr betrieben werden durften.
Die als veraltete Stromfresser geltenden Nachtspeicherheizungen sollen nach den Vorstellungen großer Stromkonzerne künftig die Energiewende vorantreiben. Sie sollen mit moderner Regeltechnik ausgestattet und als Energiespeicher für schwankende Strommengen aus Windkraftwerken genutzt werden.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat diese Woche allerdings vor einem Comeback der Nachtspeicherheizugn gewarnt. Dass Nachtspeicherheizungen den aufgrund von Netzengpässen abgeregelten Strom aus erneuerbaren Energien aufnehmen, sei ineffektiv und längst nicht immer möglich, da Nachtspeicherheizungen vor allem im Winter Strom brauchen.