Care Energy: Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld
Gegenstand des zugrunde liegenden Verfahrens ist nach den Angaben der Bonner Behörde der Vorwurf, das Unternehmen sei der Pflicht zur Anzeige der Belieferung von Haushaltskunden mit Energie nicht nachgekommen.
Das Unternehmen selbst bezeichnet sein Geschäftsmodell als Contracting, in dessen Rahmen sogenannte Nutzenergie in Form von „Licht, Kraft, Wärme und Kälte“ an die Verbraucher geliefert werde. Als reiner Energie-Dienstleister unterliege man nicht den für Lieferanten geltenden Verpflichtungen des Energiewirtschaftsgesetzes.
„Im Rahmen unserer Prüfungen hat sich herausgestellt, dass die sogenannte Nutzenergieversorgung faktisch und rechtlich nichts anderes ist als klassischer Stromvertrieb“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wie bei jedem anderen Stromlieferanten rechnet Care Energy den Verbrauch über den Stromzähler des Endkunden ab. Mit Energie-Contracting hat das nichts zu tun.“
Unter der Marke Care Energy wird seit Anfang 2012 unter anderem Haushaltskunden die Versorgung mit Energie angeboten. Nach eigenen Angaben hat die Unternehmensgruppe bislang über 230.000 Kunden versorgt. Gegenüber der Bundesnetzagentur ist die erforderliche Anzeige über die Aufnahme der Geschäftstätigkeit und die damit verbundene Vorlage von Unternehmensdaten jedoch nicht erfolgt.
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur bedeutet auch, dass Care Energy wie jeder andere Lieferant EEG-Umlage auch aus bestehenden Forderungen zu zahlen hat. Das Unternehmen ist nun aufgefordert, gegenüber der Bundesnetzagentur unverzüglich die erforderliche Anzeige der Haushaltskunden-Belieferung vorzulegen.