Neue Verordnung soll Versorgungssicherheit im Winter gewährleisten
Die Bundesregierung hat letzte Woche die sogenannte Reservekraftwerks-verordnung verabschiedet. Die Verordnung regelt die Vorhaltung von Kraftwerken als Reserve für die Absicherung bestimmter Krisenszenarien insbesondere in den Wintermonaten.
Die Verordnung sieht eine jährliche Überprüfung der Systemsicherheit im Hinblick auf die verfügbaren Erzeugungs-kapazitäten durch Übertragungs-netzbetreiber und Bundesnetzagentur vor. Soweit sich hieraus ein Bedarf an Reserve-leistung ergibt, soll dieser künftig ausgeschrieben werden.
Interessierte Betreiber können dann die Nutzung ihrer Anlagen als Reservekraftwerke anbieten. Um Fehlanreize zu vermeiden, können sich an der Ausschreibung grundsätzlich aber nur systemrelevante Anlagen beteiligen, die der Betreiber endgültig stilllegen will („No-way-Back"-Verpflichtung). Die Verordnung präzisiert zudem die gesetzlichen Pflichten der Anlagenbetreiber zur Anzeige geplanter Stilllegungen von Kraftwerken und legt Ausnahmen vom bestehenden einjährigen Stilllegungsverbot fest.