AKW Brunsbüttel verliert Genehmigung für Atommüll-Zwischenlager
Nach zweitägiger mündlicher Verhandlung hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts gestern die atomrechtliche Genehmigung für das Standortzwischenlager des Atomkraftwerks Brunsbüttel wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite der Genehmigungsbehörde aufgehoben.
Die Genehmigung war vom Bundesamt für Strahlenschutz im November 2003 erteilt worden. Sie erlaubt die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen ausschließlich aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel in maximal 80 Castor-Behältern zum Zwecke der Zwischenlagerung bis zur Einlagerung in ein Endlager für einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren ab der Einlagerung des ersten Behälters.
Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.