Überschüssigen Solarstrom vermarkten: Leitfaden erschienen
Immer mehr Betreiber von Photovoltaikanlagen denken derzeit ernsthaft darüber nach, Solarstrom nicht nur verstärkt selbst zu nutzen, sondern auch an Nachbarn oder Mieter zu vermarkten. Steigende Stromtarife bei immer weiter sinkenden Erzeugungskosten für Solarstrom befördern diesen Trend ebenso wie die im nächsten Jahr in Deutschland in Kraft tretende anteilige Förderkappung bei größeren Solarstromanlagen.
Wer Solarstrom-Versorger werden will, muss jedoch einige Voraussetzungen erfüllen und die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat daher in Zusammenarbeit mit Fachanwälten einen neuen Wegweiser erstellt, der ab sofort über den Verband bezogen werden kann. Der Leitfaden „Photovoltaik – Stromlieferung und neue Geschäftsmodelle“, der ab sofort über die Internetseite des Verbandes bezogen werden kann, erläutert eingehend das Geschäftsmodell der solaren Direktvermarktung und bietet praktische Handreichungen wie zum Beispiel einen von Experten geprüften Muster-Stromliefervertrag und eine Muster-Stromrechnung für die Stromabrechnung mit Dritten. Diese Handreichungen ersparen eine individuelle und teure Rechtsberatung.
Neben der Vermarktung überschüssigen Solarstroms könnte es sich in naher Zukunft nach Einschätzung des BSW-Solar unter Umständen lohnen, auch größere Anteile des selbst erzeugten Ökostroms zu verkaufen. Denkbar sei auch eine Versorgung von Nachbargrundstücken über Direktleitungen oder Modelle, bei denen Dritte zum Beispiel auf dem Dach eines Mietwohnblocks eine größere Solarstromanlage errichten und den Bewohnern Solarstrom anbieten.