Atommüll-Endlager: DUH sieht weitere Lücken im Standortauswahlgesetz
Nach wiederholter Kritik der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages das Standortauswahlgesetz für die Lagerung von Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen an einigen wichtigen Punkten überarbeitet. Aus Sicht der Umweltschutzorganisation sind dadurch aber längst nicht alle bestehenden Lücken im Gesetzentwurf geschlossen.
Vor der heutigen Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes im Plenum des Bundestags forderte die DUH die Abgeordneten deshalb dringend auf, den Entwurf noch einmal nachzubessern und kündigte an, die weitere Entwicklung und die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen in die Praxis genau zu beobachten.
Die DUH kritisiert unter anderem aber die fehlende Festlegung alternativer Zwischenlager sowie das Fehlen eines expliziten Exportverbots radioaktiver Abfälle. Darüber hinaus bemängelte sie, dass weiterhin bereits vor dem Abschlussbericht der geplanten Experten-Kommission Fakten im Hinblick auf die Organisationstruktur des Suchverfahrens geschaffen werden sollen.
Zwar wurde die Errichtung der Behörde nunmehr auf einen Zeitpunkt nach der Bundestagswahl verschoben. Den geplanten Start des Bundesamts im Jahr 2014 kritisierte die DUH jedoch als zu früh. Dadurch werde der Arbeit der Expertenkommission vorgegriffen, die ihren Abschlussbericht erst frühestens Ende 2015 und spätestens Mitte 2016 vorlegt.