FlexStrom, Löwenzahn, OptimalGrün: Insolvenzverfahren eröffnet

10.07.2013 von

Am 1. Juli 2013 wurden die Insolvenzverfahren der FlexStrom AG, der FlexGas GmbH, der Löwenzahn Energie GmbH und der OptimalGrün GmbH eröffnet. Betroffene Verbraucher müssen ihre Forderungen nun zur sogenannten Insolvenztabelle anmelden.

Forderungen, die vor dem 1. Juli 2013 beim Insolvenzverwalter angemeldet wurden, sind nicht wirksam sind und werden nicht berücksichtigt. Darauf hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen jetzt nochmal hingewiesen.

Zu diesem Zweck will sich der Insolvenzverwalter bis spätestens Ende September 2013 automatisch bei allen Gläubigern melden und ihnen ein spezielles Anmeldeformular zukommen lassen, das alle betroffenen Verbraucher unbedingt nutzen sollten. Auf eine eigene Forderungsanmeldung sollte man verzichten, da ansonsten eine ordnungsgemäße Berücksichtigung der Forderung nicht möglich ist.

Wenn man Vorkasse geleistet hat, sollte man auch prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Dies gilt für Fälle, in denen Zahlungen zu einem Stichtag geleistet wurden, zu dem den Anbietern bereits klar gewesen sein muss, dass keine Strom- oder Gaslieferung mehr möglich war.