EEG-Umlage: Anträge auf Befreiung erneut angestiegen

12.07.2013 von

Die Anträge auf Befreiung der EEG-Umlage seitens Unternehmen steigen auch in diesem Jahr weiter. Wie die „Süddeutschen Zeitung“ unter Berufung auf einen Anfrage der Grünen im Bundestag berichtet, seien zum 1. Juli 2.367 Anträge eingegangen. Im vergangenen Jahr seien es noch 2.055 gewesen. Werden alle Anträge bewilligt, führt das zu einer weiteren Erhöhung der EEG-Umlage, die die Verbraucher und nicht befreite Unternehmen in Form höherer Strompreise bezahlen müssen.

Die Ausnahmereglungen wurden geschaffen, um diejenigen strom-intensiven Unternehmen, die mit ihren Produkten und Dienstleistungen im internationalen Wettbewerb stehen, nicht gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland zu benachteiligen. Zudem soll bei Unternehmen, die Schienenbahnen betreiben, die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Verkehrsmitteln erhalten bleiben.

Zentrales Kriterium für die Entscheidung, wer von der EEG-Umlage befreit werden kann, ist der Stromverbrauch. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung ist, dass mindestens eine Gigawattstunde (GWh) pro Jahr verbraucht wird und die Stromkosten des Unternehmens bzw. eines selbstständigen Unternehmensteils einen Anteil von mindestens 14 Prozent an der Bruttowertschöpfung ausmachen, es also stromintensiv ist. 

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Elektrifizierung, das ist die Entwicklung der Elektrizität von den Anfängen bis zum heutigen Stand der Technik. Aber wie hat das angefangen?
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