Neuer Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement vorgestellt
Wenn das Stromnetz „voll" ist und eine Überlastung droht, dürfen Netzbetreiber zur Sicherung der Netzstabilität Erzeugungsanlagen wie Windkraft-, Photovoltaik-, Biogas- und KWK-Anlagen zwangsweise vom Netz nehmen. Ein neuer Leitfaden der Bundesnetzagentur soll einen einheitlichen Rahmen hierfür schaffen.
Durch den neuen Leitfaden soll die Vorgehensweise im Rahmen des Einspeisemanagements vereinheitlicht und die Abwicklung der Entschädigungs-zahlungen durch Pauschalen vereinfacht werden, denn das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht bei Reduzierung der Einspeiseleistung oder beim vollständigen Abschalten solcher Anlagen Entschädigungszahlungen in Höhe eines Großteils des entgangenen Gewinns vor.
Besonders für Betreiber von KWK-Anlagen ist es wichtig, dass unter den entgangenen Einnahmen auch die entgangenen Wärmeerlöse verstanden werden. Die entgangenen Wärmeerlöse ermitteln sich aus der nicht eingespeisten Wärmemenge und der vereinbarten Wärmevergütung. Bei der Ermittlung der Ausfallwärme ist die jahreszeitliche Wärmenachfrage zu berücksichtigen.