Verstößt EEG gegen europäisches Wettbewerbsrecht?
Die Ausnahmeregelung für energieintensive Unternehmen im bezüglich der EEG-Umlage verstoßen gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest die EU-Kommission, wie „Spiegel Online“ berichtet.
Bereits am kommenden Mittwoch will die EU-Kommission ein entsprechendes Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen. Das Verfahren könnte aber nicht nur Folgen für den künftigen Umgang mit der Befreiung von der EEG-Umlage haben, sondern sich auch rückwirkend auswirken.
So soll die Befreiung der Industrie von der EEG-Umlage nicht nur künftig verhindert werden, sondern auch rückwirkend Kompensation verlangt werden: Die energieintensiven Unterhemen, die von der Ausnahmeregelung profitiert haben, müssten dann die eingesparten Beträge an den Staat nachzahlen.
Die Ausnahmereglungen bei der EEG-Umlage wurden von der Bundesregierung geschaffen, um diejenigen stromintensiven Unternehmen, die mit ihren Produkten und Dienstleistungen im internationalen Wettbewerb stehen, nicht gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland zu benachteiligen.