Vergütung für Solarstrom sinkt ab August um 1,8 Prozent

31.07.2013 von

Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Vergütung für Solarstrom aus Photovoltaikanlagen im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Oktober 2013 jeweils zum Monatsersten um 1,8 Prozent sinken wird. 

„Der Zubau an Photovoltaikanlagen hat sich in diesem Jahr abgeschwächt. Allerdings wurde der gesetzlich vorgesehene Zubau-korridor, an dem sich die Vergütung des Stroms aus Photovoltaikanlagen bemisst, im maßgeblichen Zeitraum wieder überschritten. Die Überschreitung war jedoch nicht mehr so hoch wie bei den letzten Festsetzungen. Erstmals wird die Vergütung im Oktober 2013 für große Dachanlagen von 1 Megawatt (MW) bis 10 MW und Freiflächenanlagen bis 10 MW unter 10 Cent pro kWh fallen", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird monatlich automatisch angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen.

Zusätzlich abgesenkt wird die Einspeisevergütung, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen zu einer geringeren Absenkung bzw. Beibehaltung der Vergütung. 

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