FlexStrom-Gruppe: Insolvenzverwalter macht Kunden Hoffnung
Der für die Abwicklung des Insolvenzverfahrens der FlexStrom-Gruppe zuständige Insolvenzanwalt Christoph Schulte-Kaubrügger hat sich gegenüber dem „Tagesspiegel“ zuversichtlich gezeigt, dass Ex-Kunden der insolventen FlexStrom-Gruppe wenigstens einen Teil ihrer Forderungen wieder zurückgezahlt bekommen könnten.
Gläubiger könnten sehr wohl eine Rückzahlung erwarten, so Schulte-Kaubrügger. Allerdings könne er jetzt noch nicht abschätzen, wie hoch diese letztlich ausfalle. Dafür müssten erst die Vermögenswerte realisiert und die Kundenforderungen ermittelt werden.
Am 1. Juli 2013 wurden die Insolvenzverfahren der FlexStrom AG, der FlexGas GmbH, der Löwenzahn Energie GmbH und der OptimalGrün GmbH eröffnet. Betroffene Verbraucher müssen ihre Forderungen nun zur sogenannten Insolvenztabelle anmelden.
Wenn man Vorkasse geleistet hat, sollte man auch prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Dies gilt für Fälle, in denen Zahlungen zu einem Stichtag geleistet wurden, zu dem den Anbietern bereits klar gewesen sein muss, dass keine Strom- oder Gaslieferung mehr möglich war.