Photovoltaikanlagen: Frist für Befreiung vom Einspeisemanagement läuft ab

07.08.2013 von

Die Übergangsfrist für die Befreiung vom Einspeisemanagement für zahlreiche Photovoltaikanlagen läuft in Kürze ab. Betroffen sind Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 30 und bis maximal 100 Kilowatt, die in den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Betrieb genommen wurden. 

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) empfiehlt den rund 70.000 betroffenen Betreibern von Photovoltaikanlagen, sich rechtzeitig mit dem Thema zu befassen. Bis spätestens 1. Januar 2014 müssen die betroffenen Photo-voltaikanlagen die gesetzlichen Anforderungen des Einspeisemanagements erfüllen.

„Von der Bestellung bis zum Einbau können leicht mehrere Wochen vergehen. Wenn die fristgerechte Umsetzung scheitert, wird die Einspeisevergütung auf Null reduziert“, warnt BSW- Solar Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

>>EEG-Einspeisemanagement: Mehr Informationen <<

Der BSW-Solar weist darauf hin, dass auch vermeintlich kleinere Anlagen unter die Nachrüstpflicht fallen können. Dieser Fall tritt ein, wenn mehrere Photovoltaikanlagen zu einer großen zusammengefasst werden. Das kann passieren, wenn sich mehrere Photovoltaikanlagen auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind. 

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