Strompreiskompensation für stromintensive Industrie genehmigt
Stromintensive Industrien können für den Zeitraum 2013 bis 2020 über die sogenannte Strompreiskompensation einen Ausgleich für die Kosten erhalten, die aus dem CO2-Emissionshandel in der EU stammen und über den Strompreis auf sie abgewälzt werden. Die geänderte deutsche Richtlinie für diese Beihilfen wurde jetzt von der Europäischen Kommission genehmigt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Unternehmen aus den von der europäischen Kommission festgelegten Sektoren, wie unter anderem der Stahl-, Chemie- und Nichteisenmetallbranche, können ab 1. Januar 2014 jeweils rückwirkend für das Vorjahr einen Antrag auf Kompensation für auf den Strompreis übergewälzte Kosten der Treibhausgasemissionen stellen. Bewilligungs-behörde ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).
„Die neue Richtlinie gewährleistet, dass Unternehmen aus stromintensiven Sektoren einen Teil ihrer emissionshandelsbedingten Stromkosten kompensiert bekommen. Dies ist ein positives Signal für stromintensive Unternehmen am Standort Deutschland. Es stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Wettbewerb und verschafft Planungssicherheit. Es ist ein wichtiges Bekenntnis zu einer starken industriellen Basis. Ziel ist es zu vermeiden, dass wichtige Industriezweige ihre Produktion in Drittstaaten mit einer weniger ehrgeizigen Klimapolitik verlagern", so Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler.