Energieeffizienz zahlt sich für Unternehmen doppelt aus
Unternehmen können nicht nur ihre Energiekosten senken, sondern unter bestimmten Voraussetzungen von Steuererleichterungen und anderen Vergünstigungen profitieren, wenn sie verantwortungsvoll mit Energie umgehen und ihre Energieeffizienz nachweislich steigern.
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Seit Januar gilt eine neue Fassung des Energie- und Stromsteuer-gesetzes zur Regelung des Spitzenausgleichs. Die jüngst veröffentlichte Spitzenausgleich-Effizienzsystem-verordnung (SpaEfV) gewährt vielen Unternehmen des produzierenden Gewerbes diese Steuerentlastung ab 2013 aber nur, wenn sie im Antragsjahr mit der Einführung eines Energiemanagement-systems nach DIN EN ISO 50001 beziehungsweise Umweltmanagement-systems nach EMAS begonnen haben, oder den Nachweis von alternativen Systems erbringen können. Eine Überprüfung und Bestätigung einer unabhängigen Bewertungsstelle, wie beispielsweise TÜV NORD, ist hierbei Voraussetzung.