Bundesnetzagentur ermittelt gegen Vattenfall
Die Bundesnetzagentur hat wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Entflechtungsvorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes ein Verfahren gegen den Energiekonzern Vattenfall eingeleitet. Anlass des Verfahrens sind Werbemaßnahmen in Hamburg und Berlin, bei denen eine mögliche Verwechslungsgefahr zwischen dem Netzbetreiber und den Vertriebsaktivitäten des Vattenfall-Konzerns besteht.
Nach dem Energie-wirtschaftsgesetz haben „Verteilernetz-betreiber, die Teil eines vertikal integrierten Energieversorgungs-unternehmens sind, in ihrem Kommunikations-verhalten und ihrer Markenpolitik zu gewährleisten, dass eine Verwechslung zwischen Verteilernetzbetreiber und den Vertriebs-aktivitäten des vertikal integrierten Energieversorgungs-unternehmens ausgeschlossen ist“.
Das aktuelle Verfahren der Bundesnetzagentur kann in der Anordnung der Unterlassung der untersuchten Werbung münden. Die Bundesnetzagentur kann ihre Anordnungen mit einem Zwangsgeld zwischen 1.000 und 10 Millionen Euro durchsetzen.