Monopolkommission: Vorschläge für Reform der EEG-Umlage
Weil die Strompreise stark ansteigen, hat die Monopolkommission, die die Bundesregierung berät, Vorschläge für eine Reform der EEG-Umlage vorgestellt. Nach den Vorstellungen der Monopolkommission sollen Abnahmegarantien für Ökostrom wegfallen.
Schon früher hatte die Monopolkommission dafür plädiert, die auf 20 Jahre garantierten Vergütungen für Wind- und Solarparks komplett abzuschaffen. Nun forderte es erneut einen Ausstieg aus dem milliardenschweren Fördersystem der EEG-Umlage.
Wer künftig eine Biogasanlage, einen Solar- oder Windpark baut, soll sich nicht mehr auf feste Preise für den Strom verlassen können, den er einspeist. Die Abnahmegarantien sollen fallen.
Stattdessen schlägt die Monopolkommission ein sogenanntes Quotenmodell nach schwedischem Vorbild vor: Energieversorger müssen eine bestimmte Quote an Ökostrom in ihrem Angebot haben. Diesen kaufen sie beim günstigsten Anbieter ein. Das ist laut Monopolkommission eine Maßnahme, die den Wettbewerb stärkt. Da Wind an Land derzeit am günstigsten ist, würde sich der Ausbau wohl hierauf konzentrieren.
Alle bisher installierten Biogasanlagen, Solar- und Windparks genießen allerdings Bestandsschutz. Ihre über den Marktpreisen liegenden Vergütungen, die über die EEG-Umlage eingetrieben werden, müssen auf 20 Jahre bezahlt werden. Die Förderkosten für Ökostrom betragen derzeit 20 Milliarden im Jahr.