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Reservekraftwerke: Kosten für Verbraucher noch nicht bekannt

20.09.2013 von

Reservekraftwerke: Kosten für Verbraucher noch nicht bekannt

Die Bundesregierung kann noch nicht mitteilen, wie hoch die Kosten für die Stromverbraucher aufgrund der Vorhaltung von Reservekraftwerken ausfallen werden, die der Absicherung bestimmter Krisenszenarien in den Wintermonaten dienen. Das ergibt sich aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen.

In sogenannten Redispatch-Vereinbarungen der Stromnetzbetreiber mit den Energiekonzernen wird der Weiterbetrieb von eigentlich zur Schließung anstehenden Kraftwerken vereinbart. Die Vereinbarungen regeln die Zahlungen der Übertragungsnetzbetreiber für Kraftwerke, die aufgrund von Engpässen im Stromnetz in bestimmten Belastungssituationen zum Erhalt der Systemsicherheit erforderlich sind. Solche Vereinbarungen gibt es beispielsweise für die Kraftwerksblöcke Irrsching 4 und 5.

Das Vorhalten von Kraftwerksleistung dient zur Behebung von kritischen Situationen im Übertragungsnetz, die durch eine erhöhte Einspeisung aus erneuerbaren Energien und dem Abschalten von konventionellen Kraftwerken entstehen. Die sogenannten Reservekraftwerke sollen in extremen Netzsituationen als zusätzliche Absicherung zur Verfügung stehen.