Gewerbestrom: Verträge mit befristeten Nachlässen jetzt kündigen
Gewerbestrom-Verträge mit zeitlich befristeten Nachlässen sind für die Kunden extrem ungünstig, sobald der Nachlass durch automatische Verlängerung des Vertrags wegfällt. Der Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) empfiehlt dehalb, solche Gewerbestrom-Verträge umgehend zu kündigen. Viele Energielieferverträge sind bis zum 30. September eines Jahres kündbar.
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„Unsere Erfahrungen zeigen, dass es sinnvoll ist, von dem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen“, sagt Dr. Volker Stuke, Geschäftsführer des VEA. „Der Grund: Die Energieversorgunger haben heute entsprechende Prüfroutinen installiert, die automatisch alle Verträge kündigen, die aus Sicht des Lieferanten unwirtschaftlich sind. Wenn ein Stromanbieter also einen Vertrag nicht kündigt, kann dies für den Kunden nur bedeuten, dass bei Neuabschluss Einsparungen möglich sind.“ Dies liegt nicht zuletzt an den vergleichsweise niedrigen Großhandelspreisen für Strom. Trotz des Preisanstiegs in den letzten Tagen sind diese so niedrig wie zuletzt im Frühjahr 2005.
Dies liege im Gegensatz zum Strommarkt allerdings weniger an der Preisentwicklung im Großhandel als an der Zunahme des Wettbewerbs im Endkundenmarkt. Hier seien heute die Margen beziehungsweise Deckungsbeiträge der Lieferanten sehr gering. Preissensible Kunden könnten die Aufschläge auf den Großhandelspreis in aller Regel deutlich unter 0,1 Cent pro Kilowattstunde drücken.
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