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Einstweilige Verfügung gegen e.dis
Der Stromanbieter e.dis Energie Nord AG muß Strom durchleiten. Das Landgericht Potsdam hat am 2. Februar 2000 dem Antrag der Fortum Energie GmbH auf einstweilige Verfügung zur Stromdurchleitung in Ostdeutschland stattgegeben. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht schon nach der mündlichen Verhandlung. Damit folgte das Gericht der Begründung der Fortum Energie GmbH. Für diese stand fest, daß während der normalen Dauer eines Klageverfahrens in der Zwischenzeit eine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs stattfinden würde.
Die e.dis verweigerte bislang die Stromdurchleitung mit der Berufung auf die Braunkohleschutzklausel. Mit der Entscheidung des Landgerichts Potsdam wurde ein langwieriger Rechtstreit, der letztendlich zu Lasten des Verbrauchers gegangen wäre, verhindert.
Die e.dis verweigerte bislang die Stromdurchleitung mit der Berufung auf die Braunkohleschutzklausel. Mit der Entscheidung des Landgerichts Potsdam wurde ein langwieriger Rechtstreit, der letztendlich zu Lasten des Verbrauchers gegangen wäre, verhindert.