EEG-Reform: BDEW will Pflicht zur Direktvermarktung für Neuanlagen

27.09.2013 von

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat seine Vorschläge für eine zukunftsfähige Ausgestaltung des Energiemarktes vorgelegt, die auf einer grundlegenden Reform der Förderung von erneuerbaren Energien und der Schaffung eines dezentralen Leistungsmarkts basieren.

Als erste Säule sieht der BDEW eine grundlegende Reform der Erneuerbaren-Förderung vor. Die Betreiber neuer Anlagen sollen künftig Verantwortung sowohl im Markt als auch unter technischen Gesichtspunkten übernehmen. Der BDEW will eine Pflicht zur Direktvermarktung von Strom aus neuen Erneuerbaren-Anlagen zum Kern der EEG-Reform machen.

In einem ersten Schritt soll die Direktvermarktung mit einer gleitenden Marktprämie verpflichtend eingeführt werden. Flankiert werden soll die Direktvermarktung durch eine Umstellung der bisher zeitlich befristeten auf eine im Hinblick auf die Strommenge begrenzten Förderung der erneuerbaren Energien, damit es keinen Anreiz mehr gibt, Strom bei negativen Börsenpreisen einzuspeisen.

In einem zweiten Schritt schlägt der BDEW die Umstellung auf eine fixierte Marktprämie vor. Diese soll langfristig in einem wettbewerblichen Verfahren zum Beispiel im Rahmen einer Auktion und auf der Grundlage eines zwischen Bund und Ländern abgestimmten Ausbaupfades für die Erneuerbaren ermittelt werden.

Die zweite Säule umfasst eine Neuregelung der Marktbedingungen für konventionelle Kraftwerke. Auf diesem Markt würden gesicherte Kapazitäten von Kraftwerken in Form sogenannter Versorgungssicherheitsnachweise gehandelt. Marktpartner seien auf der einen Seite die Vertriebe, die damit auch bei weiter zunehmenden Anteilen volatiler Erneuerbarer Energien ihren Kunden Versorgungssicherheit anbieten können. Auf der anderen Seite bieten die konventionellen Kraftwerke, aber auch Speicherbetreiber, virtuelle Kraftwerke und regelbare Erneuerbare-Energien-Anlagen, ihre Kapazitäten an, die im Bedarfsfall abgerufen werden können. 

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