TelDaFax: Zahlungsaufforderungen genau prüfen
Auch zwei Jahre nach der Insolvenz des Energielieferanten TelDaFax versucht der Insolvenzverwalter Dr. Biner Bär, Partner der White & Case Insolvenz GbR, noch offene Forderungen des Unternehmens mit Hilfe von Inkassounternehmen der Creditreform Gruppe einzutreiben. Wer im Zusammenhang mit der TelDaFax-Pleite Zahlungsaufforderungen der Inkassounternehmen erhält, sollte diese unbedingt genau prüfen.
„Diese Zahlungsaufforderungen erfolgen nicht selten zu Unrecht", so Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „In mehreren Gerichtsverfahren konnten die Insolvenzverwalter ihre behaupteten Forderungen gegenüber ehemaligen Kunden nicht durchsetzen." Die Gerichte bestätigen damit die Auffassung von Verbraucherschützern bundesweit
Besonders wichtig ist, ob die Zählerstände, der Energieverbrauch, aber auch die abgerechneten Verbrauchspreise (Cent pro Kilowattstunde) korrekt sind. Denn Preisänderungen während der Vertragslaufzeit sind gerade nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur unter extrem erschwerten Voraussetzungen überhaupt möglich. Wer Zweifel hat, sollte der Forderung widersprechen und die Berechtigung der Forderung bestreiten.
Da auch die Insolvenz der FlexStrom AG über die Kanzlei White & Case abgewickelt wird, rechnet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit einer ähnlichen Vorgehensweise der Insolvenzverwaltung. Wegen der überwiegenden Weigerung der FlexStrom AG den versprochenen Neukundenbonus auszuzahlen, ist auch hier mit fehlerhaften Schlussrechnungen zu rechen. Denn der Bundesgerichtshof hat mittlerweile entschieden, dass dieser Bonus in jedem Fall zu zahlen ist.