VKU: Nachbesserungen bei KWK-Vorlage
In einer ersten Reaktion auf die von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesvorlage zum Schutz der Kraft- Wärme- Kopplung, äußerte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) weitgehende Zufriedenheit. Mit der Gesetzesvorlage sei ein wichtiger Schritt getan.
Trotzdem enthalte die Vorlage einige Regelungen, die einer Nachbesserung bedurften. Damit ist unter anderen gemeint, daß die Gesetzesvorlage Erzeugungsanlagen, die nicht zu 75% Stadtwerken gehörten, von der Förderung ausschließt. Damit sind einige Anlagen von einer Stillegung bedroht, so der die Argumentation des Verbandes. Die Abnahme- und Vergütungspflicht bedürfe auch einiger Klarstellungen. Dieses Prinzip wurde weitgehend aus dem Energieeinspeisungsgesetz übernommen.
Mit dieser Gesetzesvorlage verpflichtet sich die Bundesregierung eindeutig zu einer langfristigen Förderung der Kraft- Wärme- Kopplung, was grundsätzlich zu begrüßen sei, so eine Vertreter des VKU.
Trotzdem enthalte die Vorlage einige Regelungen, die einer Nachbesserung bedurften. Damit ist unter anderen gemeint, daß die Gesetzesvorlage Erzeugungsanlagen, die nicht zu 75% Stadtwerken gehörten, von der Förderung ausschließt. Damit sind einige Anlagen von einer Stillegung bedroht, so der die Argumentation des Verbandes. Die Abnahme- und Vergütungspflicht bedürfe auch einiger Klarstellungen. Dieses Prinzip wurde weitgehend aus dem Energieeinspeisungsgesetz übernommen.
Mit dieser Gesetzesvorlage verpflichtet sich die Bundesregierung eindeutig zu einer langfristigen Förderung der Kraft- Wärme- Kopplung, was grundsätzlich zu begrüßen sei, so eine Vertreter des VKU.