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Sondergutachten der Monopolkommission rügt EEG-Umlage

22.10.2013 von

Sondergutachten der Monopolkommission rügt EEG-Umlage

Die Auswirkungen des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) haben nach Ansicht der Monopolkommission zu erheblichen Problemen auf den Energiemärkten geführt. Anlass für die Kritik ist vor allem der Anstieg der von den Stromkunden zu zahlenden EEG-Umlage.

Die EEG-Umlage betrug im Jahr 2000 noch 0,2 Cent je Kilowattstunde und ist bis zum Jahr 2013 auf 5,27 Cent gestiegen. Insgesamt werden die Stromkunden in diesem Jahr mit 20 Milliarden Euro durch die EEG-Umlage belastet. Vor 13 Jahren betrug die Umlage eine Milliarde Euro.

Problematisch für die Wettbewerbsentwicklung seien besonders Bereiche, „die im Zuge der Energiewendende und der massiven Förderung der erneuerbaren Energien geschaffen und ausgebaut wurden“, heißt es in einem nun von der Bundesregierung vorgelegten Sondergutachten. Die Politik solle stärker auf Wettbewerb den Preismechanismus und marktliche Anreize setzen.

Als Ersatz für die EEG-Finanzierung empfiehlt die Monopolkommission die Einführung eines Quotenmodells nach schwedischem Vorbild. Das Quotenmodell werde in Schweden seit zehn Jahren erfolgreich praktiziert. Ziel sei eine Steigerung der Produktion erneuerbarer Energien bei gleichzeitiger Kosteneffizienz. Beim schwedischen Modell wird der Einspeisepreis für erneuerbare Energien nicht vorher festgelegt, sondern festgelegt wird die Menge der erneuerbaren Energien. Als eine weitere Reformoption bezeichnet die Monopolkommission die Weiterentwicklung der Marktprämie.

Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Beratungsgremium, das die deutsche Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. 

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