Schlichtungsstelle Energie schlichtet über 80 Prozent der Fälle erfolgreich
Die Schlichtungsstelle Energie zieht zum zweijährigen Bestehen ein positives Zwischenfazit. In über 80 Prozent der Fälle konnte die Schlichtungsstelle zu einvernehmlichen Lösungen zwischen den Beteiligten beitragen und langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren vermeiden.
Auffällig ist nach Angaben von sagt Geschäftsführer Thomas Kunde das höchst unterschiedliche Beschwerdeaufkommen bei den Energie- versorger. So seien bei vielen Versorgern bislang noch gar keine Schlichtungsfälle aufgetreten, während sich einige wenige Unternehmen mit zahlreichen Kunden-Anträgen auf eine Schlichtung konfrontiert sähen.
„Wir stellen schon eine Konzentration der Schlichtungsanträge auf einige wenige Unternehmen fest. Hier wird deutlich, welche Unternehmen Wert auf Service und Kundenbetreuung legen und welche nicht“, so Kunde.
Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern. Jeder Verbraucher kann nach ergebnisloser Beschwerde beim Energieversorgungsunternehmen die Schlichtungsstelle Energie anrufen und die Durchführung eines Schlichtungsverfahren beantragen.