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Schlichtungsstelle Energie schlichtet über 80 Prozent der Fälle erfolgreich

02.11.2013 von

Schlichtungsstelle Energie schlichtet über 80 Prozent der Fälle erfolgreich 

Die Schlichtungsstelle Energie zieht zum zweijährigen Bestehen ein positives Zwischenfazit. In über 80 Prozent der Fälle konnte die Schlichtungsstelle zu einvernehmlichen Lösungen zwischen den Beteiligten beitragen und langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren vermeiden.

Auffällig ist nach Angaben von sagt Geschäftsführer Thomas Kunde das höchst unterschiedliche Beschwerdeaufkommen bei den Energie-  versorger. So seien bei vielen Versorgern bislang noch gar keine Schlichtungsfälle aufgetreten, während sich einige wenige Unternehmen mit zahlreichen Kunden-Anträgen auf eine Schlichtung konfrontiert sähen.

„Wir stellen schon eine Konzentration der Schlichtungsanträge auf einige wenige Unternehmen fest. Hier wird deutlich, welche Unternehmen Wert auf Service und Kundenbetreuung legen und welche nicht“, so Kunde.

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Mit Blick auf die Gesamtzahl der Schlichtungsanträge lassen sich für 2013 bisher folgende thematische Schwerpunkte feststellen: Die Anträge betreffen zu 47 Prozent das Thema Abrechnung (Rechnung nicht korrekt, Zählerstände nicht in Ordnung, Abschlagszahlung, Abschlagshöhe, Rechnung nicht erhalten). 37 Prozent der Anträge betreffen vertragliche Streitigkeiten (Vertragslaufzeit, Bonus, Kündigung) sowie 9 Prozent den Lieferantenwechsel. Die verbleibenden Themen umfassen zu 2 Prozent Zählerdefekte, zu 1 Prozent Sachschäden/Baumaßnahmen, zu 1 Prozent Sperrungen und zu 3 Prozent sonstige Themen.

Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern. Jeder Verbraucher kann nach ergebnisloser Beschwerde beim Energieversorgungsunternehmen die Schlichtungsstelle Energie anrufen und die Durchführung eines Schlichtungsverfahren beantragen.

 

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Serie: (4): Wie funktioniert eigentlich...

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Serie (9): Wie funktioniert eigentlich...

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