Klage gegen Brennelementesteuer geht vor den EuGH
Die Klage der Energiekonzerne Eon, RWE und EnBW gegen die umstrittene Brennelementesteuer muss vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt werden. Das Finanzgericht Hamburg, das die Klage zu verhandeln hatte, erklärte gestern, nicht zweifelsfrei feststellen zu können, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz im Einklang mit dem Europarecht stehe.
Die deutsche Bundes-regierung hatte das Kernbrennstoff-steuergesetz im Jahr 2011 im Zuge der später zurückgenommenen Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke eingeführt. Die Steuer entsteht immer dann, wenn ein Brennelement in einen Kernreaktor eingesetzt und eine sich selbsttragende Ketten-reaktion ausgelöst wird. Bei der Einführung der Steuer wurde eine jährliche Einnahme von 2,3 Milliarden Euro erwartet. Von den damals noch 17 Atomkraftwerken sind nach der auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima folgenden Energiewende allerdings nur noch 9 Anlagen in Betrieb.