Anfangsvergütung für Offshore-Windenergie soll verlängert werden

25.11.2013 von

CDU/CSU und SPD haben im Rahmen der Koalitionsverhandlungen vereinbart, die Anfangsvergütung für Offshore-Windenergie in Höhe von 19 Cent pro Kilowattstunde um zwei Jahre zu verlängern, um das schon von 10.000 auf 6.500 gesenkte Ausbauziel bis zum Jahr 2010 noch zu erreichen.

Was die Offshore-Windenergie-Branche freuen dürfte, könnte für Verbraucher allerdings teuer werden. Nach Berechnungen des Verbraucherschützers Holger Krawinkel, Energieexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband, liegen die jährlichen Gesamtkosten der Einigung bis 2020 bei bis zu 4,5 Milliarden Euro. Zusammen mit den Stromtransportkosten drohen Haushalten jährliche Offshore-Kosten von bis zu 75 Euro.

Um die Kosten für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien im Rahmen zu halten, sollten nach Ansicht von Krawinkel nur noch die günstigsten Erzeugungsarten gefördert werden. Er schlägt vor, die Vergütung für Neuanlagen auf maximal neun Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen - unabhängig von der Technologie.

Für Solar- und Windenergie an Land sei dies vollkommen ausreichend. Andere Erzeugungsarten, zum Beispiel Offshore-Windenergie, bräuchten dagegen einen Zuschuss. Dieser sollte allerdings nicht über den Strompreis, sondern aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

 

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