DUH: Folgen eines Flugzeug-Terrorangriffs auf Atomkraftwerke prüfen
Nachdem das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig dem Castor-Zwischenlager Brunsbüttel auch aufgrund von sicherheitstechnischen Aspekten die Betriebsgenehmigung entzogen haben, fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nicht nur Konsequenzen für Standortzwischenlager an anderen Atomkraftwerken, sondern auch für die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke selbst.
Das OVG hatte mehrere „Ermittlungs- und Bewertungsdefizite" bei der Genehmigung des Zwischenlagers festgestellt, weil die Frage, ob das Zwischenlager, in dem hoch radioaktive Brennelemente in Castor-Behältern gelagert werden, einem gezielten terroristischen Angriff mit einem Großraum-Passagierflugzeug vom Typ Airbus A 380 oder panzerbrechenden Waffen standhalten würde, erst nachträglich geprüft worden und das entsprechende Gutachten anschließend von der Bundesregierung als geheim eingestuft worden war.