DUH: Folgen eines Flugzeug-Terrorangriffs auf Atomkraftwerke prüfen

25.11.2013 von

Nachdem das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig dem Castor-Zwischenlager Brunsbüttel auch aufgrund von sicherheitstechnischen Aspekten die Betriebsgenehmigung entzogen haben, fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nicht nur Konsequenzen für Standortzwischenlager an anderen Atomkraftwerken, sondern auch für die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke selbst.

Das OVG hatte mehrere „Ermittlungs- und Bewertungsdefizite" bei der Genehmigung des Zwischenlagers festgestellt, weil die Frage, ob das Zwischenlager, in dem hoch radioaktive Brennelemente in Castor-Behältern gelagert werden, einem gezielten terroristischen Angriff mit einem Großraum-Passagierflugzeug vom Typ Airbus A 380 oder panzerbrechenden Waffen standhalten würde, erst nachträglich geprüft worden und das entsprechende Gutachten anschließend von der Bundesregierung als geheim eingestuft worden war.

„Es ist erstaunlich, dass diese Frage bislang nicht, jedenfalls nicht öffentlich, diskutiert wird. Die Erwägungen, die das Bundesverwaltungsgericht und das OVG Schleswig zu ihren Entscheidungen für Castor-Zwischenlager veranlasst haben, gelten entsprechend, wenn nicht noch mehr für in die Jahre gekommene Atomkraftwerke. Bei ihnen wurde unseres Wissens nicht einmal nachträglich geprüft, was passiert wenn ein terroristischer Angriff mit einer voll getankten A 380 oder mit einer panzerbrechenden Waffe erfolgt", sagt die Leiterin Energie und Klimaschutz der DUH, Rechtsanwältin Cornelia Ziehm.

 

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