EU-Kommission eröffnet Beihilfeverfahren zum EEG
Die EU-Kommission hat angekündigt, ein Beihilfeverfahren zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu eröffnen. Das von Brüssel gegen Deutschland angekündigte Verfahren stellt verschiedene Regelungen des EEG auf den Prüfstand der Vereinbarkeit mit dem europäischem Recht und den Vorschriften des Binnenmarktes.
Insbesondere die Verringerung der Kosten für energieintensive Betriebe durch die Härtefallregelung bewertet die Brüsseler Behörde als wettbewerbswidrige Beihilfe. Deshalb will sie nun prüfen, ob die Regeln zur Kosten-begrenzung für die energieintensiven Betriebe in der jetzigen Form genehmigungsfähig seien.
Mit dem Prüfverfahren stehen nach der Einschätzung des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) rückwirkend lediglich jene finanziellen Entlastungen zur Diskussion, die seit der letzten Novelle des EEG gewährt wurden, die Anfang 2012 in Kraft getreten ist. Damit geht es um Begrenzungsbescheide, die das Bundesamt für Ausfuhren (BAFA) für 2013 und 2014 bereits erteilt hat. Zukünftige Bescheide wird die BAFA solange nicht ausstellen können, wie das Verfahren läuft und die Bedingungen nicht geklärt sind.