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Braunkohle-Tagebau Garzweiler II: Klagen abgewiesen

18.12.2013 von

Braunkohle-Tagebau Garzweiler II: Klagen abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil die Verfassungsmäßigkeit des Braunkohle-Tagebaus Garzweiler II bestätigt. Der Braunkohle-Tagebau und die Umsiedlungen können somit wie geplant fortgesetzt werden.

Das höchste deutsche Gericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Privatklägers gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans Garzweiler II zurückgewiesen. Das Bundesverfassungs-gericht sieht im Braunkohlenabbau ein legitimes Gemeinwohlziel und hat den Beitrag der Braunkohlenverstromung zur Stromerzeugung in Deutschland anerkannt.

In einer weiteren Verfassungsbeschwerde zur Grundabtretung hat das Gericht den Rechtsschutz von Grundstückseigentümern für die Zukunft gestärkt. Die Interessen von Betroffenen sollen künftig frühzeitiger und stärker berücksichtigt werden. Dies soll im Rahmen einer noch stärkeren Gesamtabwägung öffentlicher und privater Interessen in den jeweiligen Verfahren erfolgen.

Für RWE schafft das Urteil Rechtssicherheit und langfristig belastbare Rahmenbedingungen, damit die Braunkohle auch in Zukunft ihren Beitrag zur sicheren und kostengünstigen Energieversorgung leisten kann. Derzeit trägt die Braunkohle mit rund 25 Prozent zur Stromerzeugung in Deutschland bei. Allein in Nordrhein-Westfalen ist die Braunkohle der Wirtschaftsmotor für die Region und sichert mehr als 34.000 Arbeitsplätze, nicht nur bei RWE, sondern auch bei den zahlreichen Zulieferern und Dienstleistern.