Braunkohle-Tagebau Garzweiler II: Klagen abgewiesen
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil die Verfassungsmäßigkeit des Braunkohle-Tagebaus Garzweiler II bestätigt. Der Braunkohle-Tagebau und die Umsiedlungen können somit wie geplant fortgesetzt werden.
Das höchste deutsche Gericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Privatklägers gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans Garzweiler II zurückgewiesen. Das Bundesverfassungs-gericht sieht im Braunkohlenabbau ein legitimes Gemeinwohlziel und hat den Beitrag der Braunkohlenverstromung zur Stromerzeugung in Deutschland anerkannt.
In einer weiteren Verfassungsbeschwerde zur Grundabtretung hat das Gericht den Rechtsschutz von Grundstückseigentümern für die Zukunft gestärkt. Die Interessen von Betroffenen sollen künftig frühzeitiger und stärker berücksichtigt werden. Dies soll im Rahmen einer noch stärkeren Gesamtabwägung öffentlicher und privater Interessen in den jeweiligen Verfahren erfolgen.