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EU-Kommission überarbeitet Leitlinien für staatliche Beihilfen im Strommarkt

18.12.2013 von

EU-Kommission entwickelt neue Leitlinien für staatliche Beihilfen im Strommarkt

Gleichzeitig mit der Prüfung der Vergünstigungen für stromintensiven Unternehmen in Deutschland arbeitet die EU-Kommission an neuen Leitlinien, um die Wettbewerbsverzerrungen auf dem Strommarkt durch staatliche Beihilfen für erneuerbare Energien europaweit möglichst gering zu halten.

Vor dem Hintergrund der derzeit in mehreren Mitgliedstaaten erfolgenden Reform der Fördersysteme für erneuerbare Energien zielt diese Überarbeitung einerseits darauf ab, erneuerbaren Strom zu fördern, um zu gewährleisten, dass die für das Jahr 2020 gesteckten Ziele der EU erreicht werden. Andererseits sollen die durch staatliche Beihilfen für erneuerbare Energien bewirkten Verfälschungen des Wettbewerbs auf dem Strommarkt möglichst gering bleiben. Die Kosteneffizienz derartiger Fördermaßnahmen soll zum Nutzen der Stromverbraucher verbessert werden.

„Gut konzipierte staatliche Fördermaßnahmen können maßgeblich zur Verwirklichung der Energie- und Klimaschutzziele der EU für 2020 sowie zur Stärkung grenzübergreifender Energieflüsse beitragen und somit sicherstellen, dass europäische Unternehmen und Verbraucher Zugang zu bezahlbarer Energie haben. Gleichzeitig wollen wir verhindern, dass Steuergelder verschwendet werden und unnötige Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt entstehen", erklärte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia.