EU-Kommission überarbeitet Leitlinien für staatliche Beihilfen im Strommarkt
Gleichzeitig mit der Prüfung der Vergünstigungen für stromintensiven Unternehmen in Deutschland arbeitet die EU-Kommission an neuen Leitlinien, um die Wettbewerbsverzerrungen auf dem Strommarkt durch staatliche Beihilfen für erneuerbare Energien europaweit möglichst gering zu halten.
Vor dem Hintergrund der derzeit in mehreren Mitgliedstaaten erfolgenden Reform der Fördersysteme für erneuerbare Energien zielt diese Überarbeitung einerseits darauf ab, erneuerbaren Strom zu fördern, um zu gewährleisten, dass die für das Jahr 2020 gesteckten Ziele der EU erreicht werden. Andererseits sollen die durch staatliche Beihilfen für erneuerbare Energien bewirkten Verfälschungen des Wettbewerbs auf dem Strommarkt möglichst gering bleiben. Die Kosteneffizienz derartiger Fördermaßnahmen soll zum Nutzen der Stromverbraucher verbessert werden.