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Bundesregierung: EEG ist mit EU-Recht vereinbar

19.12.2013 von

Bundesregierung: EEG ist mit EU-Recht vereinbar

Aus Sicht der Bundesregierung stellen die EEG-Förderung und die Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen keine Beihilfen dar und sind mit EU-Recht vereinbar. Dies wird die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene deutlich machen, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt.

Die Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und EU-Industrie ist ein zentrales wirtschafts-politisches Ziel Deutschlands und der EU. Stromintensive Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze sowie geschlossene Wertschöpfungsketten sollen in Deutschland und der EU erhalten bleiben.

Die Bundesregierung hat bereits mehrfach klargestellt, dass eine zügige Reform des EEG inklusive der so genannten „Besonderen Ausgleichsregelung", also der Entlastungen für stromintensive Betriebe, ein zentrales Projekt in der neuen Legislaturperiode sein wird. Dieses Vorhaben ist auch im Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung festgeschrieben.  Vor diesem Hintergrund befindet sich die Bundesregierung bereits in einem intensiven und sehr konstruktiven Dialog mit der Kommission über die künftige Ausgestaltung des EEG und der Besonderen Ausgleichsregelung.

Auch die Energieintensiven Industrien in Deutschland (EID) haben sich zuversichtlich gezeigt, dass die Besondere Ausgleichsregelung Bestand haben wird. „Anders als die Kommission sehen wir in der Entlastung für sehr energieintensive Unternehmen beim EEG keine Wettbewerbsverzerrung. Die Regelung gleicht im Gegenteil nur die massiven Wettbewerbsnachteile aus, die eine volle EEG-Belastung nach sich ziehen würde“, sagte ", sagte EID-Sprecher Utz Tillmann.

 

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Serie: (4): Wie funktioniert eigentlich...

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