Bundesregierung: EEG ist mit EU-Recht vereinbar
Aus Sicht der Bundesregierung stellen die EEG-Förderung und die Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen keine Beihilfen dar und sind mit EU-Recht vereinbar. Dies wird die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene deutlich machen, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt.
Die Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und EU-Industrie ist ein zentrales wirtschafts-politisches Ziel Deutschlands und der EU. Stromintensive Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze sowie geschlossene Wertschöpfungsketten sollen in Deutschland und der EU erhalten bleiben.
Die Bundesregierung hat bereits mehrfach klargestellt, dass eine zügige Reform des EEG inklusive der so genannten „Besonderen Ausgleichsregelung", also der Entlastungen für stromintensive Betriebe, ein zentrales Projekt in der neuen Legislaturperiode sein wird. Dieses Vorhaben ist auch im Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung festgeschrieben. Vor diesem Hintergrund befindet sich die Bundesregierung bereits in einem intensiven und sehr konstruktiven Dialog mit der Kommission über die künftige Ausgestaltung des EEG und der Besonderen Ausgleichsregelung.