DUH gewinnt Rechtstreit gegen Hersteller von Energiesparlampen
Der Leuchtmittelhersteller Pearl GmbH darf keine Energiesparlampen mit zu viel schädlichem Quecksilber mehr vertreiben, wie das Landgericht Freiburg diesen Monat entschieden hat.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte bei mehreren Laboranalysen verschiedener Energiesparlampen der Pearl GmbH zum Teil deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber festgestellt. In einem Fall überschritt der gemessene Höchstwert mit 19 Milligramm (mg) den damals gesetzlich erlaubten Grenzwert um mehr als das Fünffache.
Der Aufforderung der Umwelt- und Verbraucherschutzschutzorganisation, eine Unterlassungserklärung vorzulegen und zukünftig keine Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber zu vertreiben, lehnte das Unternehmen ab. Deshalb klagte die DUH wegen Verstoß gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).