Unrechtmäßige Abschaltung des AKW Biblis bestätigt

15.01.2014 von

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel bestätigt, wonach die erzwungene Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis unrechtmäßig erfolgt sei. Dem Land Hessen droht nun eine Schadenersatzklage im dreistelligen Millionenbereich.

Das Urteil bezieht sich auf das dreimonatige Moratorium von März bis Juni 2011, das die Länder Hessen, Niedersachsen, Bayern, Baden Württemberg für die ältesten Atomkraftwerke nach der Katastrophe in Fukushima erlassen haben. Durch diesen Beschluss musste der Energiekonzern RWE auf Anordnung des hessischen Umweltministeriums die Blöcke A und B des Atomkraftwerks Biblis zunächst für drei Monate vom Netz nehmen.

Eine RWE-Sprecherin sagte gegenüber dem „Handelsblatt“, dass RWE seinen wirtschaftlichen Schaden jetzt zivilrechtlich geltend machen werde. Zur Höhe des Schadens machte der Konzern keine Angaben, Schätzungen gehen jedoch von rund 190 Millionen Euro aus.

Die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich betonte, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes keine Vorentscheidung darüber treffe, ob überhaupt Schadensersatzansprüche des Betreibers gegenüber dem Land bestehen und verwies damit auf ein weiteres Verfahren.

 

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