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Gesetzeslücke ermöglicht Atommülltransporte nach Gorleben

17.01.2014 von

Gesetzeslücke ermöglicht Atommülltransporte nach Gorleben

Trotz gegenteiliger Versprechen der Bundesregierung könnten im kommenden Jahr wieder Castoren mit Atommüll in das Zwischenlager Gorleben rollen. Nach derzeitiger Gesetzeslage fällt ein im Jahr 2015 aus La Hague (Frankreich) anstehender Transport nicht unter die Neuregelung des Atomgesetzes. Dies belegt eine Kurzexpertise im Auftrag der unabhängigen Umweltschutzorganisation Greenpeace.

„Gorleben ist das einzige genehmigte Zwischenlager für die Castortransporte aus Frankreich“, sagt Tobias Riedl, Atomexperte von Greenpeace. Denn derzeit enthält das Atomgesetz keine Regelung, die fünf Castorbehälter, die bis Ende 2015 aus der französischen Wiederaufarbeitung kommen, an einem anderen Standort als Gorleben unterzubringen.

Das novellierte Atomgesetz, Artikel 9, Abs. 2a, besagt zwar, dass „verfestigte Spaltproduktlösungen“ aus der Wiederaufarbeitung im Ausland in Zwischenlager an Atomkraftwerken zu transportieren sind. Das Problem ist jedoch, in den fünf Castoren befinden sich „Prozess- und Spülwässer aus der Wiederaufarbeitung“ - Atommüll einer anderen Kategorie.

Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, seinen in Frankreich und England wiederaufbereiteten Atommüll zurückzunehmen. Für die fünf aus Frankreich kommenden Castoren muss dieses bis Ende 2015 geschehen. Sollen die Castorbehälter in einem anderen Zwischenlager als Gorleben verstaut werden, muss dafür die dortige Betriebsgenehmigung geändert werden. Dieses dauert gewöhnlich mindestens zwei Jahre.

 

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