Drohende Prokon-Insolvenz: Stromkunden müssen keine Angst haben
Der von einer Insolvenz bedrohte Windkraftfinanzierer Prokon betätigt sich seit Anfang 2013 auch als Stromanbieter. Stromkunden von Prokon können einer Insolvenz des Unternehmens im Unterschied zu den Genussrechtsinhabern relativ gelassen entgegensehen.
Sollte Prokon die Stromversorgung seiner Stromkunden einstellen, fallen diese in die so genannte Ersatz-versorgung ihres jeweiligen Grund-versorgers. Da es bei Prokon Strom keine Vorauskasse gibt, bezahlen Stromkunden von Prokon immer nur den Strom, den sie auch in diesem Monat beziehen. Prokon Strom versorgt nach eigenen Angaben über 55.000 Haushalte mit Strom.
Sobald Prokon die Versorgung einstellt, sollten Stromkunden allerdings möglichst schnell zu einem anderen Stromanbieter wechseln, da die Grundversorgung immer relativ teuer ist.
Verbraucherschützer beantragen einstweilige Verfügung
Mit dem Schreiben werden die Inhaber von Prokon-Genussrechten nach Einschätzung des vzbv in rechtlich fragwürdiger Weise aufgefordert, nicht zu kündigen. Stattdessen sollen sie bereits erklärte Kündigungen widerrufen, Genussrechte sogar erhöhen oder bei bestehenden Verträgen Einschränkungen bei der Kündigung in Kauf nehmen.