EnBW fechtet Abschaltverbot der Bundesnetzagentur an

20.01.2014 von

Nachdem der EnBW von der Bundesnetzagentur verboten wurde, die vier Kraftwerksblöcke in Marbach und Walheim abzuschalten, hat die EnBW gegen diesen Bescheid Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.

Die derzeit geltende Regelung führt nach Ansicht der EnBW zu Wettbewerbs-verzerrungen. Nördlich der Main-Linie könnten Kraftwerke aufgrund der dort wahrscheinlich nicht gegebenen System-relevanz kurzfristig „eingemottet“ und zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt wieder am Markt eingesetzt werden. Diese Möglichkeit haben Kraftwerksbetreiber südlich der Main-Linie nicht, was sie in ihrer unternehmerischen Handlungsfähigkeit einschränkt.

Aufgrund der intransparenten gesetzlichen Kostenerstattungs-systematik sei es zudem nicht auszuschließen, dass durch die im Bescheid der Bundesnetzagentur vom 19. Dezember 2013 angeordneten Maßnahmen wirtschaftliche Nachteile für die EnBW entstehen. Nach Feststellung der Bundesnetzagentur sind diese Kraftwerksblöcke in Marbach und Walheim systemrelevant. Sie müssen deshalb bis mindestens Juli 2016 weiterbetrieben werden.

Vor diesem Hintergrund erwartet die EnBW eine wirtschaftlich angemessene, faire, wettbewerbskonforme und diskriminierungsfreie Regelung, die im derzeitig gegebenen Rechtsrahmen nicht ausreichend gegeben ist.

 

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