Bundestag: Neues Energie- Gesetz
Am 25. Februar 2000 hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition ein neues Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien beschlossen. Das Gesetz soll den Anteil alternativer Energien bis zum Jahr 2010 verdoppeln. Der derzeitige Anteil von alternativen Energien, wie z.B. aus Wind-, Sonne- oder Wasser an der Primärenergieerzeugung liegt bei 2% und bei knapp 6% der Stromversorgung. Das neue Gesetz löst das seit 1991 bestehende Stromeinspeisungsgesetz ab. In diesem war die Einspeisung von alternativ erzeugtem Strom in das Stromnetz des örtlichen Stromversorgers geregelt. Die pauschale Vergütung für alternativ erzeugten Strom lag zuletzt bei ca. 16 Pf/ kWh. Das neue Gesetz sieht dagegen preislich und zeitlich gestaffelte Vergütungen für alternativ erzeugten Strom vor. Beispielsweise wird dann die Windkraft nicht mehr einheitlich gefördert, sondern nach Küsten- und Binnenlandstandorten unterschieden. Die bisherige 5% Deckelung für Windenergie soll nach dem neuen Gesetz entfallen, diese begrenzte bisher den Anteil an Windenergie, die ein Stromversorger in sein Netz einspeisen musste. Sonnenenergie soll zukünftig mit 99 Pf/ kWh vergütet werden, Strom aus Biomasse und Erdwärme wurde erstmals in das Förderprogramm aufgenommen. Finanziert werden soll die Förderung über eine bundesweite Auflage auf alle Stromkunden von 0,1 bis 0,2 Pf/ kWh.
Die Opposition von CDU und FDP äußerten in der Bundestagsdebatte allerdings Kritik an dem Erneuerbare- Energie- Gesetz. Nach Oppositionsauffassung wurde das Gesetz "durchgepeitscht" und weise inhaltliche Mängel auf.
Die Opposition von CDU und FDP äußerten in der Bundestagsdebatte allerdings Kritik an dem Erneuerbare- Energie- Gesetz. Nach Oppositionsauffassung wurde das Gesetz "durchgepeitscht" und weise inhaltliche Mängel auf.