Erneuerbare können Strombedarf bis 2050 vollständig decken
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist „ein Erfolgsmodell und eine treibende Kraft der Energiewende“. Zu diesem Fazit kommt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in einem Sondergutachten mit dem Titel „Den Strommarkt der Zukunft gestalten“, das von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt wurde.
Die Wissenschaftler ziehen darin auch den Schluss, das EEG habe zu vergleichsweise geringen Kosten ein beachtliches Wachstum der erneuerbaren Energien ausgelöst. Insgesamt hält der SRU es für „technisch möglich, den Strombedarf bis 2050 weitestgehend aus erneuerbaren Energiequellen zu decken“. Windkraft und Photovoltaik würden in einigen Jahrzehnten die Leittechnologien eines zukünftigen Energiesystems sein.
Mit Blick auf die Strompreisentwicklung warnt der Sachverständigenrat vor Fehldeutungen, der Preisanstieg gehe auf den Ausbau der erneuerbaren Energien zurück. „Die Verdoppelung des Haushaltsstrompreises im Laufe der letzten Dekade war vor allem durch den Kostenanstieg der fossilen Energieträger getrieben“, heißt es in der Unterrichtung. Die Umlage steige unter anderem, weil die großzügigen Befreiungen für eine Reihe von Industrieunternehmen auf alle anderen Stromkunden umgelegt würden.