Windkraftfinanzierer Prokon meldet Insolvenz an
Das Amtsgericht Itzehoe hat beim Windkraftfinanzierer Prokon das Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt.
„Wir erwarten, dass das Insolvenzverfahren bald eröffnet wird. In diesem können die Anleger ihre Forderungen anmelden. Darauf sollten sie sich schon jetzt vorbereiten", sagt Rechtsanwalt Marc Gericke von der Kanzlei Göddecke. Denn jeder Anleger muss seinen Anspruch der Höhe nach beziffern und richtig begründen.
Im Unterschied zu den Genussrechtsinhabern können Stromkunden von Prokon der Insolvenz gelassen entgegensehen. Sollte Prokon die Stromversorgung seiner Stromkunden einstellen hat, fallen diese in die so genannte Ersatzversorgung ihres jeweiligen Grundversorgers. Die Stromversorgung bleibt also in jedem Fall ununterbrochen gewährleistet.
Sobald Prokon die Versorgung einstellt, sollten Stromkunden allerdings möglichst schnell zu einem anderen Stromanbieter wechseln, da die Grundversorgung immer relativ teuer ist.