Windkraftfinanzierer Prokon meldet Insolvenz an

23.01.2014 von

Das Amtsgericht Itzehoe hat beim Windkraftfinanzierer Prokon das Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt.

„Wir erwarten, dass das Insolvenzverfahren bald eröffnet wird. In diesem können die Anleger ihre Forderungen anmelden. Darauf sollten sie sich schon jetzt vorbereiten", sagt Rechtsanwalt Marc Gericke von der Kanzlei Göddecke. Denn jeder Anleger muss seinen Anspruch der Höhe nach beziffern und richtig begründen.

Im Unterschied zu den Genussrechtsinhabern können Stromkunden von Prokon der Insolvenz gelassen entgegensehen. Sollte Prokon die Stromversorgung seiner Stromkunden einstellen hat, fallen diese in die so genannte Ersatzversorgung ihres jeweiligen Grundversorgers. Die Stromversorgung bleibt also in jedem Fall ununterbrochen gewährleistet.

Da es bei Prokon Strom keine Vorauskasse gibt, bezahlen Stromkunden von Prokon außerdem immer nur den Strom, den sie auch in diesem Monat beziehen. Auch in dieser Hinsicht werden Stormkunden von prokon also keine großen finanziellen Einbußen hinnehmen müssen. Prokon Strom versorgt nach eigenen Angaben über 55.000 Haushalte mit Strom.

Sobald Prokon die Versorgung einstellt, sollten Stromkunden allerdings möglichst schnell zu einem anderen Stromanbieter wechseln, da die Grundversorgung immer relativ teuer ist.

 

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