Bundestag: Antrag zu Ausnahmen beim EEG erfolglos
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat heute einen Antrag der Bundestagsfraktion der Grünen abgelehnt, mit dem das Ziel verfolgt wurde, nur noch tatsächlich stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, bei der Umlage nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) zu entlasten. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag ab.
Neben den Grünen stimmten auch die Linken für den Antrag, in dem die Bundes-regierung aufgefordert wird, schnell einerseits die europarechtswidrigen Regelungen zur Besonderen Ausgleichs-regelung zu ändern und „gleichzeitig das von allen Fraktionen im Bundestag getragene effiziente und erfolg-reiche System der Einspeisevergütungen im EEG zu erhalten“.
Hintergrund des Antrages ist ein von der EU-Kommission eröffnetes Beihilfeprüfverfahren zu den Ausnahmeregelungen im EEG, die in der letzten Legislaturperiode noch ausgeweitet worden waren.
In einer Debatte des Ausschusses bezeichnete die CDU/CSU–Fraktion die Ausnahmen für stromintensive Unternehmen als wichtig und richtig. Es gehe darum, Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen.